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Seit Beginn der Corona-Pandemie sind Desinfektionsmittel in fast allen Lebensbereichen präsent. Während früher Mittel zum Desinfizieren hauptsächlich in medizinischen Einrichtungen und zu Hause bei konkreten Krankheitsfällen verwendet wurden, ist die Nutzung aktuell weit verbreitet. Man unterscheidet generell zwischen Mitteln zur Flächendesinfektion und zur Hautdesinfektion. Beide Mittel werden zur Minimierung des Ansteckungsrisiko mit Corona-Viren verwendet. Bei beiden Produkten stellt sich die Frage: Wie lange sind Desinfektionsmittel nach Anbruch des Desinfektionsmittelspenders haltbar? Interessant sind auch Fakten über die Herstellung und den Verkauf sowie über die viruziden Eigenschaften eines Desinfektionsmittels.
Auf Desinfektionsmitteln sind zwei Angaben zur Haltbarkeit vermerkt. Das erste Datum bezieht sich auf die Haltbarkeit von ungeöffneten Gebinden. Die meisten Hersteller geben bei ungeöffneten Desinfektionsmitteln ein Ablaufdatum von zwölf Monaten an. Bei geöffneten Desinfektionsmitteln liegt die Haltbarkeit zwischen sechs und zwölf Monaten, wenn die Spenderflasche nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß verschlossen wird.
Desinfizierende Mittel werden zwar nicht schlecht. Das liegt vor allem am Hauptinhaltsstoff Alkohol, der entweder als Ethanol, Propan-1-ol, Propan-2-ol oder Dichlorbenzylalkohol bei der Herstellung zum Einsatz kommt. Die volle Wirksamkeit kann aber nachlassen, deshalb sollte das Ablaufdatum beachtet werden. Schädliche Wirkungen sind nicht zu befürchten. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Sie in Ihrer Praxis oder Ihrem Geschäft einen Desinfektionsmittelspender haben: Achten Sie auf das Ablaufdatum, um die bestmögliche Wirksamkeit zu erreichen.
Die Produktion von Desinfektionsmitteln findet in der Regel in chemischen und pharmazeutischen Unternehmen statt. Die rechtliche Grundlage ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments über die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten. Dabei handelt es sich um die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012. Die produzierenden Unternehmen müssen sich an diese Verordnung halten. In Deutschland sind zwei Bundesstellen an dem Entscheidungskatalog beteiligt, das sind die Bundesstelle für Chemikalien an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Bundesstelle für Chemikalien (BfC).
Im Frühjahr 2020 gab es bei Desinfektionsmitteln aufgrund der pandemischen Lage eine erhebliche Knappheit. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch Apotheken und Personen des öffentlichen Rechts vorübergehend Desinfektionsmittel herstellen durften. Die Sonderregelung endete am 6. Oktober 2020, nachdem zu diesem Zeitpunkt die Versorgung mit Desinfektionsmitteln wieder gewährleistet war.
Desinfizierende Substanzen dürfen im Einzelhandel verkauft werden. Möglich ist der Verkauf in Apotheken und Drogerien, aber auch in anderen Geschäften, zum Beispiel in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen. Es kommt aber auf die jeweiligen Produkte und deren Inhaltsstoffe an. Etliche Biozidprodukte dürfen nicht in Selbstbedienung verkauft werden. Erforderlich ist eine Beratung durch geschultes Fachpersonal. In der Praxis ist dies wahrscheinlich nicht immer umsetzbar und kann auch nicht vollständig kontrolliert werden. Einzelhändler sollten aber darauf achten, dass die betreffenden Produkte nicht frei zugänglich sind.
Was bewirken Mittel für die Desinfektion von Händen und Flächen? Der Hauptzweck ist die Abtötung von Keimen. Infrage kommen Wirkungen gegen Bakterien, Viren, Pilzkulturen und Pilzsporen. Als Schutz vor Viruskrankheiten sind Desinfektionsmittel hilfreich, die eine Kennzeichnung als "viruzid" haben. Gegen behüllte Viren ist ein begrenzt viruzides oder begrenzt viruzides PLUS Mittel ebenfalls wirksam. Die Viren, die damit bekämpft werden, sind zum Beispiel Masern-, Herpes- und Coronaviren. Mit der Kennzeichnung begrenzt viruzid PLUS können auch Adeno-, Noro- und Rotaviren bekämpft werden. Lautet die Beschreibung viruzid ohne Einschränkung, eignen sich solche Mittel für die Bekämpfung von behüllten und unbehüllten Viren, etwa Hepatitis-B- oder humane Papilloma-Viren.
Wenn Sie desinfizierende Produkte kaufen oder verwenden, beachten Sie die Angabe der Inhaltsstoffe und die Beschreibung der Wirksamkeit. Nicht jedes Mittel ist für jeden Anwendungszweck gleichermaßen geeignet. Zwar liegt der Fokus aktuell hauptsächlich auf Corona-Viren. In gesundheitlicher Hinsicht ist jedoch auch die Bekämpfung anderer Keime sinnvoll. Als Verkäufer beachten Sie auch die aktuellen Vorschriften. Dies gilt für den Einzelhandel ebenso wie für den Großhandel. Bei Desinfektionsmitteln handelt es sich zudem um empfindliche Produkte, die sorgsam gelagert werden müssen.
Foto: KlausHausmann | Pixabay